Altholzabfuhr
Zur Altholzabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallende Sperrstücke aus Holz, die eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten, insgesamt zu mindestens 50 Gewichtsprozent aus Holz bestehen und eine Gesamtmenge von 4 Kubikmeter nicht überschreiten.
Sperrstücke aus Holz sind z. B.: Stühle, Tische, Schränke, Regale, Betten, Bilderrahmen, Kommoden, Konsolen, auch Möbelstücke aus Pressspan mit Kunststofffunier beschichtet usw. Scharniere, Griffe, kleine Polster usw. müssen nicht abgebaut werden, wenn sie weniger als 50 Gewichtsprozent ausmachen.
Wichtig! Damit eine Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens ausgeschlossen wird, dürfen keine spitzen oder scharfkantigen Gegenstände wie z. B. Nägel, Schrauben, Glasscherben usw. aus den bereit gestellten Abfallgegenständen hervor stehen.
Nicht angenommen werden: Gegenstände aus Renovierung, Ast- und Strauchschnitt, Baumstämme, Lattenroste mit Metallrahmen, Sofas, Sessel, Restmüll, Gewerbeabfälle, Bauholz usw.
Schadstoffhaltige Altholzgegenstände (A4-Hölzer), z.B. imprägnierte Gartenmöbel, Hölzer aus dem Gartenbau wie Zäune, Sichtschutzelemente usw. werden nicht mitgenommen. Diese Altholzgegenstände können bei der Firma REMONDIS Olpe GmbH, Raiffeisenstraße 39 in Olpe kostenlos abgegeben werden. Die Gesamtmenge darf 4 m³ nicht überschreiten.
Altholz muss am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr kompakt und gebündelt am Straßenrand bereit stehen!
Bitte beachten Sie, dass die Abholung von Altholz und Restsperrgut kostenpflichtig ist.