Sperrgutabfuhr

 

Zur Sperrgutabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallende Sperrstücke (keine Holzmöbel!), die eine Länge von 2 m, ein Gewicht von 75 kg und eine Gesamtmenge von 4 Kubikmeter nicht überschreiten. Sperrstücke sind z. B.: Matratzen, Teppiche, Polstermöbel (Sofas und Sessel), Gartenmöbel aus Kunststoff, Spielgeräte (auch Schlitten und Ski) aus Kunststoff, Wäschekörbe aus Kunststoff, Bürostühle, Koffer, Kinderwagen, Regentonnen, Komposter aus Kunststoff, Oberbetten, große Kissen usw.

 

Wichtig! Damit eine Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens ausgeschlossen wird, dürfen keine spitzen und scharfkantigen Gegenstände wie z. B. Nägel, Schrauben, Glasscherben usw. aus den bereit gestellten Abfallgegenständen hervor stehen.

 

Nicht angenommen werden: Möbel mit überwiegendem Holzanteil, Renovierungsabfälle, Metallschrott, Elektrogeräte, mineralische Abfälle (Waschbecken, WC-Schüsseln, Tontöpfe, Schiefer, Fliesen, Granitplatten usw.), Ast- und Strauchschnitt, Gewerbeabfälle, Baustellenabfälle, Papier, Pappe, Wertstoffe, Kleinteile in Kartons oder Säcken verpackt usw.

Die Sperrstücke müssen spätestens am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr kompakt am Straßenrand bereit stehen.

Bitte beachten Sie, dass die Abholung von Altholz und Restsperrgut kostenpflichtig ist.